Der Arzt oder Facharzt prüft die Notwendigkeit einer Therapie und stellt gegebenfalls eine entsprechende Verordnung (Rezept) aus.
Bei folgenden Ärzten können Sie ein Rezept erhalten:
• Arzt für Hals,- Nasen- und Ohrenheilkunde
• Phoniater (Stimmfacharzt)
• Haus- und Allgemeinarzt
• Arzt für Innere Medizin
• Arzt für Neurologie
• Arzt für Psychotherapie
Gesetzlich Krankenversicherte
Die Kosten der Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Es ist lediglich eine Zuzahlungsgebühr für Erwachsene (ab 18 Jahren) zu entrichten. Diese setzt sich aus einer anteiligen Zuzahlung von 10% der Therapiekosten und der Verordnungsgebühr in Höhe von 10-€ je Verordnung zusammen.
Privat Krankenversicherte
Die Leistungen der Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen werden von den privaten Versicherungen anerkannt. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag kann ein geringer Eigenanteil für Privatversicherte entstehen.